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Patentierte und registrierte Schlüssel


Für SEA-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:



Auf dem Schlüssel ist eingeprägt:

-  sea 2, sea 3, sea 33, seaVISION, etc.

-  Die Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer

-  Die Schlüsselbezeichnung

Benötigte Dokumente für Schlüssel-Bestellungen:

Original SEA-Sicherungsschein

Wie bestelle ich einen SEA-Schlüssel?

Beim Kauf einer registrierten Schliessanlage erhalten Sie mit der Lieferung durch den qualifizierten SEA-Fachpartner ein Dokument das Sie als Schliessanlagenbesitzer oder Verwalter ausweist.

Der Sicherungsschein ist ein Inhaberpapier, (unpersönliches Ausweispapier). Der Sicherungsschein ist Bestandteil der Schliessanlagendokumentation und gilt für die Nachbestellung von Schlüsseln als Ausweispapier.

Er trägt immer die Nummer der Schliessanlage und das Ausstellungsdatum. Werden bei der Schliessanlagenbestellung Angaben über die genaue Objektbezeichnung und den Besitzer oder Verwalter gemacht, sind diese auch aufgeführt. Dieser Sicherungsschein muss zwingend bei jeder Schlüssel-Nachbestellung zusammen mit der Bestellung dem SEA-Fachpartner mitgeliefert werden!

Der Sicherungsschein muss entsprechend sicher aufbewahrt werden.

Die Vorteile des Sicherungsscheines: Der einfache Handwechsel vereinfacht bei der Übernahme von Verwaltungsmandaten oder einem eventuellen Verkauf des Objektes administrative Aufwände. Als Alternative ist eine persönliche Unterschriftenkarte lieferbar.

Unterschriftenkarte

Die Unterschriftenkarte muss anstelle des Sicherungsscheines bei der Erstbestellung der Schliessanlage angefordert werden. Die Unterschriftenkarte ist Bestandteil der Schliessanlage-Dokumentation (nur wenn sie bei der Erstbestellung anstelle des Sicherungsscheines angefordert wird) und gilt durch die im Herstellerwerk hinterlegten Unterschriften für die Nachbestellung von Schlüsseln.

Sie trägt immer die Nummer der Schliessanlage und das Ausstellungsdatum. Wenn bei der Schliessanlagenbestellung Angaben über die genaue Objektbezeichnung und den Besitzer oder Verwalter vorliegen, sind diese auch aufgeführt.

Die Unterschriftenkarte muss nach dem Erhalt der Schliessanlage mit den gewünschten Unterschriften versehen an den Hersteller retourniert werden.

Schlüssel-Nachbestellungen können erst nach Hinterlegung der Unterschrift/en ausgeführt werden.

Die Vorteile der Unterschriftenkarte:

Leichter Korrespondenzweg mit Brief oder Fax an den qualifizierten SEA-Verkaufspartner (Post- Einschreiben beim Versand des Sicherungsscheines enfällt). 

Die Nachteile der Unterschriftenkarte:

Mutationen beim Wechsel eines Verwaltungsmandates oder beim Verkauf eines Objektes müssen dem Hersteller immer schriftlich durch den noch berechtigten Unterschriftenvollmachthaber mitgeteilt werden. Wird dies versäumt verlangt der Hersteller vom neuen Verwalter eine Verwaltungsvollmacht oder beim neuen Eigentümer einen Grundbuchauszug.

Gliederung von Nachbestellungsberechtigungen

Bei unterschiedlichen Eigentums- oder Verwaltungsverhältnissen kann die Nachbestellungsgewalt in mehrere Sicherungsscheine oder Unterschriftenkarten aufgeteilt werden.

Hierfür sind genaue Angaben über die Gliederung der diversen Schlüssel-Zylinderabhängigkeiten zum jeweiligen Sicherungsschein oder der jeweiligen Unterschriftenkarte notwendig.

Die Standardlieferung enthält einen Schein oder eine Unterschriftenkarte je Schliessanlage. Bei Gliederung werden weitere Scheine oder Karten durch den Hersteller in Rechnung gestellt.

Austausch eines Sicherungsscheines gegen eine Unterschriftenkarte

Die Berechtigungspapiere könne auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden. Beim Tausch eines oder mehrerer Sicherungsscheine gegen eine oder mehrere Unterschriftenkarten müssen dem Hersteller die Originalsicherungsscheine retourniert werden.

Beim Tausch einer oder mehrerer Unterschriftenkarten gegen einen oder mehrere Sicherungsscheine muss dies dem Hersteller schriftlich durch einen noch berechtigten Unterschriftenvollmachthaber mitgeteilt werden.

Verlust eines Sicherungsscheines

Bei einem Verlust eines Sicherungsscheines muss der Liegenschaftsverwalter oder der Hauseigentümer schriftlich ein Duplikat anfordern. Der Hersteller behält sich in unklaren Situationen vor, eine Verwaltungsvollmacht oder einen Grundbuchauszug einzufordern. Nach Ausstellung eines Duplikates wird das Original ungültig. Das heisst, es hat immer das jüngst ausgestellte Berechtigungspapier Gültigkeit!

Wenn Sie Fragen für Schlüssel-Bestellungen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

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Für KABA-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:


Auf dem Schlüssel ist eingeprägt:

-  Kaba 10, Kaba 20, Kaba Star, Kaba Gemini, Kaba Legic, Kaba Elostar, etc.

-  Die Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer

-  Die Schlüsselbezeichnung

Benötigtes Dokument für Schlüssel-Bestellungen:

Die Unterschriftenkarte

Die Unterschriftenkarte wurde nach der Schliessanlagenmontage dem Kunden abgegeben.

Wie bestelle ich einen KABA-Schlüssel?

Benötigte Angaben für Schlüssel-Bestellung mit Unterschriftenkarte:

Schriftliche Bestellung des Kunden mit genauen Angaben (Schliessanlagennummer und Schlüssel- Bezeichnung), einer oder mehrerer Original-Unterschriften, (einzeln oder im Kollektiv) genau wie auf obenerwähnter Unterschriftenkarte eingetragen. Sie als Kunde unterschreiben die mitgelieferte Unterschriftenkarte mit Ihrer Unterschrift (Einzelunterschrift) oder lassen mehrere verschiedene Personen, die zur Schlüsselbestellung berechtigt sind auch wieder einzeln oder im Kollektiv auf dem Sicherheitsschein unterschreiben. Die mit obenerwähnten Unterschriften versehene Unterschriftenkarte wird danach sofort an die Firma Kaba AG gesandt. Nach Lieferung der gültigen Unterschriftenkarte an die Firma Kaba AG können Schlüssel nur noch mit den obenerwähnten Original-Unterschriften über den KABS-Fachpartner bestellt werden. Unterschriftenkarte (Sicherheitsschein) mit notierter Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer und ein oder mehrere Original-Unterschriften, (Wird mit der neuen Schliessanlage mitgeliefert).

Es ist darauf zu achten, dass auf der Bestellung genau die Unterschrift/en, die bereits bei der Firma Kaba AG deponiert ist, im Original vorhanden ist (Kopie, Fax und Email werden nicht akzeptiert).

Ist die benötigte Unterschrift nicht mehr gültig, oder nicht mehr verfügbar, oder wenn Sie nicht mehr im Besitz dieses Sicherheitsscheines sind, muss bei uns schriftlich, mit Ihrer Unterschrift eine neue Sicherheitskarte (Duplikat) angefordert werden. Dazu sind geeignete Dokumente für den benötigten Eigentumsnachweis der Schliessanlage (Liegenschaft) mitzuliefern.

Dies könnte zum Beispiel eine Kopie vom Verwaltungsvertrag, eine Kopie vom Kaufvertrag, ein amtlicher Todesschein, ein Erbvertrag, ein Grundbuchauszug usw. sein. Aufgrund eines dieser gültigen Dokumente werden wir Ihnen sofort einen neuen Sicherheitsschein und die benötigten Schlüssel anfertigen und liefern.

Benötigte Angaben für KABA-Schlüsselbestellungen mit der neuen Sicherheitskarte.

Schlüsselbestellungen mit dieser persönlichen Sicherheitskarte können nur noch durch autorisierte KABA-Fachpartner direkt über ein Internet-Fachpartnerportal ausgeführt werden.

Seit geraumer Zeit hat die Firma Kaba AG für Schlüsselbestellungen eine Sicherheitskarte mit elektronischem Kartencode für Schlüsselbestellungen eingeführt. Neue Schliessanlagen, Einzelschliessungen und Schlüssel werden durch den Eigentümer / Verwaltung mit dieser Sicherheitskarte über das Internet bei der Kaba AG registriert.

Falls Sie eine solche Sicherheitskarte besitzen und diese noch nicht registriert ist, sollten Sie dies umgehend nachholen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Registrierung Ihrer Kaba-Schliessanlage behilflich.

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Für Keso-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:


Auf dem Schlüssel ist eingeprägt:

-  Keso 1000S, Keso 2000S, Keso 3000S, Keso 4000S, etc.

- Die Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer

-  Die Schlüsselbezeichnung.                                         

Benötigtes Dokument für Schlüssel-Bestellungen:

Die Unterschriftenkarte

Die Unterschriftenkarte wird nach der Schliessanlagenmontage dem Kunden geliefert


Sie als Kunde unterschreiben den mitgelieferten Sicherungsschein mit Ihrer Unterschrift (Einzelunterschrift) oder lassen mehrere verschiedene Personen, die zur Schlüsselbestellung berechtigt sind auch wieder einzeln oder im Kollektiv auf dem Sicherungsschein unterschreiben. Der mit obenerwähnten Unterschriften versehene Sicherungsschein wird danach sofort an die Firma Keso AG gesandt. Nach Lieferung des Sicherungsscheines an die Firma Keso AG können Schlüssel nur noch mit den obenerwähnten Original-Unterschriften über den Fachhändler bestellt werden.

Wie bestelle ich einen KESO-Schlüssel?

Benötigte Angaben für Schlüssel-Bestellungen mit Unterschriftenkarte (Sicherungsschein):

Schriftliche Bestellung des Kunden mit genauen Angaben (Schliessanlagennummer und Schlüssel- Bezeichnung), einer oder mehrerer Original-Unterschriften, (einzeln oder im Kollektiv) genau wie auf obenerwähntem Sicherungsschein ausgefüllt.

Es ist darauf zu achten, dass auf der Bestellung genau die Unterschrift/en, die bereits bei der Firma Keso AG deponiert ist, im Original vorhanden ist (Kopie, Fax und Email werden nicht akzeptiert).

Ist die benötigte Unterschrift nicht mehr gültig, oder nicht mehr verfügbar, oder wenn Sie nicht mehr im Besitz dieses Sicherungsscheines sind, muss bei uns schriftlich, mit Ihrer Unterschrift ein neuer Sicherungsschein (Duplikat) angefordert werden. Dazu sind geeignete Dokumente für den benötigten Eigentumsnachweis der Schliessanlage (Liegenschaft) mitzuliefern.

Dies könnte zum Beispiel eine Kopie vom Verwaltungsvertrag, eine Kopie vom Kaufvertrag, ein amtlicher Todesschein, ein Erbvertrag, ein Grundbuchauszug usw. sein. Aufgrund eines dieser gültigen Dokumente werden wir Ihnen sofort einen neuen Sicherheitsschein und die benötigten Schlüssel anfertigen und liefern.

Benötigte Angaben für Keso-Schlüsselbestellungen (ASSA ABLOY) mit der neuen e-Securitycard:

Neue Schliessanlagen, Einzelschliessungen und Schlüssel werden durch den Eigentümer / Verwaltung mit dieser Sicherheitskarte über das Internet bei der Keso AG / ASSA ABLOY registriert.

Schlüsselbestellungen mit dieser persönlichen e-Securitycard können nur noch durch autorisierte Keso-Fachpartner (ASSA ABLOY) direkt über ein Internet-Fachpartnerportal ausgeführt werden.  

Falls Sie eine solche e-Securitycard besitzen und diese noch nicht registriert ist, sollten Sie dies umgehend nachholen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Registrierung Ihrer Keso-Schliessanlage behilflich.

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Für FIRST-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:


Auf dem Schlüssel ist eingeprägt:

-  First Alpha, First Norma

-  Die Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer

-  Die Schlüsselbezeichnung.

Benötigtes Dokument für Schlüssel-Bestellungen:

Die Unterschriftenkarte

Sicherheitsschein mit notierter Schliessanlagen- oder Schliessungsnummer und ein oder mehrere Original-Unterschriften. Dieser Sicherheitsschein wird leer mit der Schliessanlage mitgeliefert. Darauf ist vom Lieferanten (Fachhändler) die Schliessanlagennummer oder bei Einzelschliessungen die Schliessungsnummer vermerkt. Der Sicherheitsschein wird nach der Schliessanlagenmontage an den Kunden geliefert

Sie als Kunde unterschreiben den mitgelieferten Sicherheitsschein mit Ihrer Unterschrift (Einzelunterschrift) oder lassen mehrere verschiedene Personen, die zur Schlüsselbestellung berechtigt sind auch wieder einzeln oder im Kollektiv auf dem Sicherheitsschein unterschreiben. Der mit obenerwähnten Unterschriften versehene Sicherheitsschein wird danach sofort an die Firma Halter AG gesandt. Nach Lieferung des Sicherungsscheines an die Firma Halter AG können Schlüssel nur noch mit den obenerwähnten Original-Unterschriften über den First-Fachhändler bestellt werden.

Wie bestelle ich einen First-Schlüssel?

Benötigte Angaben für Schlüssel-Bestellungen:

Schriftliche Bestellung des Kunden mit genauen Angaben (Schliessanlagennummer und Schlüssel- Bezeichnung), einer oder mehrerer Original-Unterschriften, (einzeln oder im Kollektiv) genau wie auf obenerwähntem Sicherheitsschein ausgefüllt.

Es ist darauf zu achten, dass auf der Bestellung genau die Unterschrift/en, die bereits bei der Firma Halter AG deponiert ist, im Original vorhanden ist (Kopie, Fax und Email werden nicht akzeptiert).

Ist die benötigte Unterschrift nicht mehr gültig, oder nicht mehr verfügbar, oder wenn Sie nicht mehr im Besitz dieses Sicherheitsscheines sind, muss bei uns schriftlich, mit Ihrer Unterschrift eine neue Sicherheitskarte (Duplikat) angefordert werden. Dazu sind geeignete Dokumente für den benötigten Eigentumsnachweis der Schliessanlage (Liegenschaft) mitzuliefern. Dies könnte zum Beispiel eine Kopie vom Verwaltungsvertrag, eine Kopie vom Kaufvertrag, ein amtlicher Todesschein, ein Erbvertrag, ein Grundbuchauszug usw. sein. Aufgrund eines dieser gültigen Dokumente werden wir Ihnen sofort einen neuen Sicherheitsschein und die benötigten Schlüssel anfertigen und liefern.

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Für DOM-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:



Für Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

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Für IKON-Schlüsselbestellungen beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

                                       IKON (Suisse) SA

Für Informationen kontaktieren Sie uns bitte.


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Saldo CH - Stichprobe 02/06 Schlüsseldienste

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Vielen Dank für Ihr Interesse.

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